Briloba Etikettenservice e.K.

Die AGB´s der Firma Briloba Etikettenservice e.K.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote: Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und –möglichkeit freibleibend.

2. Preise: Sie gelten nur, solange die ihnen zugrundeliegenden Kostenfaktoren unverändert bleiben. Berechnung erfolgt nach den am Tage der Lieferung festgesetzten Preisen.

3. Versand: Jeglicher Warenversand geschieht auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

4. Porto und Verpackung: Porto wird nach den jeweils geltenden Tarifen, Verpackung nur dann berechnet, wenn der Versand in Spezialverpackung vom Käufer gewünscht wird.

5. Reklamationen: Sie können, soweit sie berechtigt sind, nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. In jedem Falle bedürfen sie der Schriftform. Handelsübliche Abweichungen der Qualität, der Farbe, der Breite, des Gewichts oder der Ausrüstung können nicht beanstandet werden, da auch unsere Vorlieferanten diesen Vorbehalt machen.
Bei Sonderanfertigungen sind wir zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% berechtigt.
Bei berechtigten Beanstandungen auf Grund von Fabrikationsfehlern wird kostenlos Ersatz geliefert oder Gutschrift erteilt, jedoch nur, wenn unsere Ware noch nicht verarbeitet ist. Es erfolgt kein Ersatz der Gegenstände, in bzw. an denen die fehlerhaften Teile angebracht sind.

6. Rücktrittsrecht des Verkäufers: Kriegs-, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Rohstoffmangel, Verfügungen höheren Ortes oder Fälle höherer Gewalt, befreien uns ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz dadurch erhält. Geschieht die Abnahme von Waren durch Verschulden des Käufers nicht rechtzeitig, so steht uns das Recht zu, entweder nach Erteilung einer Nachfrist von längstens 10 Tagen eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

7. Nachlieferungsfrist: Sind wir mit der Lieferung in Verzug, muss der Käufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen bewilligen. Für versandfertige Lagerware beträgt die Nachlieferungsfrist 5 Tage. Die Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf der Lieferungsfrist gestellt werden und wird von dem Tage an gerechnet, an welchem die eingeschriebene Mitteilung des Käufers abgeht. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind irgendwelche Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

8. Zahlungen: Unsere Rechnungen werden fällig: innerhalb 10 Tagen 3% Skonto, 30 Tage rein netto
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Maßgebend für den Tag der Abfertigung ist in jedem Falle der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisungen gilt der Vortag der Gutschrift unserer Bank als der Tag der Abfertigung der Zahlung. Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.

9. Zahlungsverzug: Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über Landeszentralbankdiskont berechnet. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrage verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, können wir für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

10. Zahlungsweise: Zahlungen werden in Bargeld, Scheck-, Bank- Giroüberweisungen entgegengenommen. Wechsel werden nicht in Zahlung genommen.

11. Eigentumsvorbehalt: Die von uns gelieferte Ware und alle hieraus entstehenden neuen Waren – gleich in welchem Zustand – bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen und Begleichung eines etwaigen Kontokorrent-Saldos zu Lasten des Käufers unser Eigentum. Neben anderen Vorbehaltseigentümern werden wir Miteigentümer an den vom Käufer hieraus hergestellten Waren. Bei Rücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrage vor, wenn wir dieses schriftlich erklären.
Der Käufer kann die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges veräußern oder verarbeiten. Er tritt alle ihm aus Veräußerung oder sonstigem Rechtsgrund hinsichtlich der Waren zustehenden Forderungen sicherheitshalber an uns ab. Übersteigt der Wert der Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 10%, verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers, insoweit die Forderung auf ihn zurückzuübertragen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegen uns ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, abgetretene Forderungen einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen auf unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren uns unverzüglich mitzuteilen.

12. Erfüllungsort: für Lieferungen und Zahlungen ist Bempflingen.

13. Gerichtsstand: alle Klagen (auch Wechselverbindlichkeiten und Scheckprozesse) eingeschlossen, ist für beide Teile Nürtingen, für alle Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf die Höhe des Objekts soll das Amtsgericht Nürtingen ausschließlich zuständig sein.

14. Fertigungsunterlagen: wie Entwürfe, Druckeinrichtungen usw. lassen wir herstellen und belasten sie dem Käufer anteilig. Daraus ergibt sich für den Käufer kein Eigentumsanspruch hierauf. Liefert der Käufer die Unterlagen für den Entwurf oder den Auftrag zur Anfertigung von Bändern, vertritt der Dritten gegenüber das Urhaberrecht. Vor Auftragserteilung genießen unsere Entwürfe den Schutz des Reichsgesetzes vom 19. August 1900 und § 823 BGB. Sie dürfen weder vervielfältigt, abgezeichnet noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

15. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Einheitsbedingungen der deutschen Textil-Industrie, neueste Fassung, ergänzt. Alle Streitigkeiten aus dem Vertrag werden durch das ordentliche Gericht entschieden.